Reitkarte

Reitkarte
Wir bieten Reitausflüge in die wunderschöne Umgebung von Schloss Gavnø an, einschließlich Toftekær, Rådet, Rettestrup Plantage, Gavevænge * und Marbjerg Plantage.
Die Reiterlaubnis gilt ab 10 Uhr 7.00 – 19.00 Uhr und in den Wintermonaten von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang.
Lesen Sie hier die aktuellen Regeln und Reitwege
Reitkarte für Gavnø Waldbezirk
Jahreskarte | Preis |
Ab 15 Jahren | DKK 1.300,- |
Unter 15 Jahren | DKK 750,- |
Halbjahreskarte | Preis |
Alle | DKK 750,- |
Tageskarte | Preis |
Alle | DKK 75,- |
Reitkarte für Gavevænge
Jahreskarte | Preis |
Ab 15 Jahren | DKK 750,- |
Unter 15 Jahren | DKK 375,- |
Halbjahreskarte | Preis |
Alle | DKK 375,- |
Tageskarte | Preis |
Alle | DKK 75,- |

Geltende Regeln für Gavnø Waldbezirk
Das Reiten erfolgt auf eigene Gefahr und nur mit einer gültigen Reitkarte.
Die Bestimmungen des „Naturschutzgesetzes in Dänemark“ und die Verordnung des Umweltministeriums über den Zugang der Öffentlichkeit zu privaten Wäldern müssen eingehalten werden, da das Reitordnung allein eine Erweiterung des normalen Zugangsrechts hinsichtlich der Erlaubnis zum Reiten unter folgenden Bedingungen darstellt:
Das Reiten ist erlaubt:
A: auf steinigen / schotterreichen Waldwegen.
B: auf Straßen und Wegen, auf denen entlang des Reitpfads gelbe Hufeisen gemalt sind – siehe Karte.
Es darf ab 07.00 Uhr bis Sonnenuntergang in Gavevænge, Toftekjær, Rat, Rettestrup Plantage und Marbjerg Plantage geritten werden- siehe Karte. In der Zeit vom 15.Mai bis 15.Juli darf nur zwischen 10.00 und 18.00 Uhr geritten werden.
Das Reiten muss im Straßenrand oder in der Mitte des Weges erfolgen. Das Reiten muss in Schritten oder Trab erfolgen. Nur auf echten Reitwegen (markiert) darf galoppiert werden. Max. 4 Pferde dürfen zusammen reiten. Kutschen dürfen nur mit einem Pferd und nur in Schritten fahren. Trabtraining gilt nicht als Kutschfahrt, dh. kein Trabtraining
Das übrige Publikum, insbesondere Jäger, muss berücksichtigt werden. Beim Treffen mit Autos sowie beim Radfahren und Wandern müssen die Reiter ausweichen. Dies muss in Schritten erfolgen. Es ist verboten, in der Nähe von Gebäuden, an den Futter- und Startplätzen des Wildes, in eingezäunten Kulturen und auf der breiten Straße in der neu eingerichteten Kiesgrube in der Rettestrup Plantage (ausgeschilderter mit „Ridning Forbudt“) zu reiten.
Ein Verstoß gegen die Vorschriften führt zur Einbeziehung der Reitkarte ohne Rückzahlung, Ausschluss und möglicherweise. Geldbußen. Außerdem behält sich die Forstverwaltung vor, Schadensersatzansprüche geltend zu machen, die sich aus dem Verkehr ergeben, wenn gegen die vorstehenden Bestimmungen verstoßen wird. Das Reiten ohne eine Reitkarte kann zu einem Polizeibericht führen.
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Wählen Sie zwischen Jahres-, Halbjahrs- oder Tageskarte
für den Gavnø Waldbezirk und Gavevænge.
Kontaktieren Sie uns unter Tlf +45 55 700 200 für die Bestellung.
